BAG-Beschluss 1 ABR 22/21 & EU-Richtlinie 2003/88/EG konform

Zeiterfassung nach Gesetz. Ohne Überwachung, ohne Zettelchaos.

Seit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts ist die tägliche Zeiterfassung gesetzliche Pflicht. Takt ersetzt Zettelwirtschaft und überladene HR-Software durch eine schlichte, respektvolle Stechuhr mit 1-Klick-Bedienung.

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100% DSGVO & Server in Frankfurt
Betriebsrat-konform (§ 87 BetrVG)
Keine Standort- oder Tastenüberwachung
Sofort startklar ohne App-Store-Zwang
Ausgestempelt
Heute · Gesetzlich geschützt
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Respektvoll. Gesetzestreu. Ohne Ballast.

Wir haben Zeiterfassung von Grund auf neu gedacht: Nicht als Kontrollwerkzeug für Misstrauen, sondern als ruhigen, verlässlichen Rhythmus für einen entspannten Feierabend.

1 Klick statt 10 Minuten

Kein Login-Marathon, keine 5-fachen Untermenüs, keine Projekt-Buchhaltungscodes. Antippen, fertig. So vergisst im Team niemand mehr das Einstempeln.

Null Überwachung

Kein GPS-Geofencing, keine Screenshot-Spionage, keine Verhaltenskontrolle. Takt schützt die Würde Ihrer Mitarbeiter und wird von Betriebsräten ohne Zögern freigegeben.

Prüfsicher vor dem Zoll

ArbZG §§ 3, 4 und 5 werden sekundengenau berechnet. Bei Prüfungen durch die Gewerbeaufsicht oder den Zoll generieren Sie mit einem Tastendruck den konformen Bericht.

Warum bisherige Methoden scheitern

Die meisten Betriebe schwanken zwischen Zettelchaos und teuren Personalportalen. Takt bietet den gesunden Mittelweg.

Stift & Papier

Scheinbar billig, erzeugt aber bei Zoll- und Arbeitszeitprüfungen erhebliche Bußgeldrisiken.

  • Nachträglich geschätzte oder unleserliche Zettel
  • Kein automatischer Nachweis gesetzlicher Pausen
  • Mangelnde Rechtssicherheit vor Gewerbeaufsicht

Überwachungs-SaaS

Komplexe HR-Plattformen, die Zeiterfassung mit Aktivitätstracking und Projektcontrolling vermengen.

  • Widerstand von Betriebsrat und Belegschaft
  • Dauert Minuten pro Buchung, erfordert ständige Logins
  • Hohe monatliche Lizenzkosten pro Mitarbeiter

Rechtssicherheit nach Gesetzbuch, nicht nach Gefühl

Verstöße gegen das ArbZG können mit Bußgeldern von bis zu 30.000 € geahndet werden. Takt schützt Beschäftigte vor Überlastung und Arbeitgeber vor Haftungsrisiken.

§ 3 ArbZG

Höchstarbeitszeit

Die tägliche Arbeitszeit darf acht Stunden nicht überschreiten. Bis zu zehn Stunden sind nur zulässig, wenn innerhalb von 6 Monaten ein Ausgleich auf 8 Stunden erfolgt.

Takt berechnet den Überstundensaldo live und warnt sanft vor Überschreitung der 10-Stunden-Grenze.
§ 4 ArbZG

Gesetzliche Ruhepausen

Ab 6 Stunden Arbeitszeit sind mindestens 30 Minuten, ab 9 Stunden mindestens 45 Minuten Pause vorgeschrieben – aufgeteilt in Abschnitte von mindestens 15 Minuten.

Takt zieht die gesetzliche Mindestpause automatisch ab, falls sie im Eifer des Gefechts vergessen wurde.
§ 5 ArbZG

11 Stunden Ruhezeit

Nach Beendigung der Schicht muss eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden eingehalten werden, bevor die nächste Schicht beginnen darf.

Takt signalisiert den entspannten Feierabend und markiert den frühestmöglichen Schichtbeginn am Folgetag.

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Starten Sie sofort kostenlos. Keine Kreditkarte erforderlich, keine Einrichtungsgebühr.

Solo & Freiberuf

Ideal für Einzelkämpfer, Freiberufler und kleine Praxen ohne Angestellte.

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  • 1-Klick Stechuhr im Browser
  • Automatische Pausenberechnung (§ 4 ArbZG)
  • Monatlicher CSV-Nachweis für Steuerberater
  • 100% DSGVO & lokale Datenspeicherung

Antworten für Unternehmer & Belegschaft

Alles, was Sie über die rechtlichen Vorgaben, den Datenschutz und den Einsatz von Takt wissen müssen.

Ja. Das Bundesarbeitsgericht (BAG 1 ABR 22/21) verlangt, dass Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Überstunden objektiv, verlässlich und zugänglich erfasst werden. Takt protokolliert Schichtzeiten manipulationssicher und berechnet gesetzliche Mindestpausen (§ 4 ArbZG) sowie tägliche Höchstarbeitszeiten (§ 3 ArbZG).
Sehr positiv. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG greift vor allem bei Systemen, die zur Verhaltens- oder Leistungsüberwachung geeignet sind. Da Takt bewusst auf GPS-Standortüberwachung, Tastatur-Logging und Aktivitätsbewertungen verzichtet, ist die Zustimmung des Betriebsrats in der Regel eine reine Formsache.
Nein. Takt läuft auf jedem handelsüblichen Gerät: direkt im modernen Web-Browser, auf Smartphones (iOS & Android) oder auf einem ausgedienten Werkstatt-Tablet als zentrales Wandterminal.
Alle Daten werden nach strengen europäischen Datenschutzstandards (DSGVO) verarbeitet und in zertifizierten Rechenzentren in Frankfurt am Main gespeichert. Es erfolgt kein Tracking, keine Weitergabe an Dritte und kein Weiterverkauf von Nutzungsdaten.

Schluss mit Zettelchaos. Starten Sie in 10 Sekunden.

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